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Ihnen und Ihren Nachkommen zuliebe

Aspekte des Vorsorgeauftrags

Der Vorsorgeauftrag ist Bestandteil der 2013 in Kraft getretenen Revision des Vormundschaftsrechts. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer späteren Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird. Als Vorsorgebeauftragten können Sie jede handlungsfähige, volljährige Person einsetzen. Möglich ist in Bezug auf Ihr Vermögen auch die Berücksichtigung einer juristischen Person – beispielsweise Mengelt.

Aspekte des Vorsorgeauftrags

Der Vorsorgeauftrag ist Bestandteil der 2013 in Kraft getretenen Revision des Vormundschaftsrechts. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer späteren Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird. Als Vorsorgebeauftragten können Sie jede handlungsfähige, volljährige Person einsetzen. Möglich ist in Bezug auf Ihr Vermögen auch die Berücksichtigung einer juristischen Person – beispielsweise Mengelt.

Aspekte des Vorsorgeauftrags

Der Vorsorgeauftrag ist Bestandteil der 2013 in Kraft getretenen Revision des Vormundschaftsrechts. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer späteren Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird. Als Vorsorgebeauftragten können Sie jede handlungsfähige, volljährige Person einsetzen. Möglich ist in Bezug auf Ihr Vermögen auch die Berücksichtigung einer juristischen Person – beispielsweise Mengelt.